Geschäftsordnung Güstrow,
21. Februar 2007
1. Die Landesarmutskonferenz Mecklenburg-Vorpommern
ist ein in regelmäßigen Abständen tagendes Forum von
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchen,
Verbänden, Vereinen, natürlichen Personen und Initiativen in
Mecklenburg-Vorpommern, die mit ihrer fachlichen Arbeit dazu beitragen, Armut
vorzubeugen, zu überwinden und/oder die Selbsthilfeansätze der von
Armut betroffenen und bedrohten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
2. Die Landesarmutskonferenz versteht sich als
regionale Initiative zur Nationalen Armutskonferenz. Sie ist ein Forum von
Nicht-Regierungsorganisationen zur Vernetzung der Aktivitäten gegen Armut.
Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung über die Entwicklung von Armut und
Armutsbekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Förderung gemeinsamer Aktivitäten der
beteiligten Verbände und Initiativen zur Bekämpfung der Armut und
ihrer Folgeerscheinungen,
- Formulierung gemeinsamer Stellungnahmen und Durchführung
öffentlichkeitswirksamer Aktionen,
- kritische Begleitung der landesweiten
Armutsberichtserstattung,
- Kooperation mit der Nationalen Landesarmutskonferenz
und Kontakt zum Armutsnetzwerk der EU, insbesondere zu den an
Mecklenburg-Vorpommern angrenzenden Ländern.
3. Die Konferenz tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie
bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen, organisiert fachpolitische Foren,
Fachtagungen oder Expertenanhörungen.
4. Die Konferenz setzt sich zusammen aus Mitgliedern
und Gästen.
a) Mitglieder können Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände, Vereine,
natürliche Personen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Die Mitgliedschaft wird begründet durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Mitgliederversammlung und einem entsprechenden Beschluss.
Im Hinblick auf Beschlüsse hat jedes Mitglied eine Stimme. Um den Konsens
zu fördern, aber zugleich Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit
sicherzustellen, werden Entscheidungen mit mindestens Zweidrittel der Stimmen
der anwesenden Mitglieder getroffen. Minderheitsvoten sind möglich.
b) Mit dem Gaststatus arbeiten in der Konferenz
weitere Personen und Gruppierungen sowie Gebietskörperschaften beratend
mit.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von
weiteren Mitgliedern und Personen oder Gruppierungen mit Gästestatus.
5. Die Landesarmutskonferenz wählt jeweils
für zwei Jahre eine/-n 1. Sprecher/-in und einen Sprecherrat (3 – 5
Mitglieder). Die Mitglieder des Sprecherrates wählen aus ihrer Mitte
den/die Stellvertreter/-in der/des Sprecherin/Sprechers.
6. Die Konferenz wird von der 1.Sprecherin oder dem
1.Sprecher einberufen. Eine Konferenz muss einberufen werden, wenn mindestens
ein Drittel der Mitglieder dies wünscht.
7. Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren.