Thesen

1. Kinder sind deshalb arm, weil ihre Eltern es sind.
Diese wiederum sind arm, weil sie arbeitslos sind, Alg II beziehen, oder weil sie für ein Entgelt arbeiten (müssen), das nur ein Leben von der Hand in den Mund zulässt. Mecklenburg Vorpommern hat unter allen Bundesländern das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen und prozentual die höchste Anzahl Hartz 4 - Empfänger. Die Kinderarmutsquote beträgt seit dem Inkrafttreten der SGB II-Gesetzgebung in MV ca. 30% (von ca. 21% in DBR bis ca. 37% in HST). Das Armutsrisiko ist am höchsten bei Alleinerziehenden.*

2. Armut und Bildung stehen in einem engen Zusammenhang.
Einerseits ist für den Erwerb von Bildungs- und Berufsabschlüssen die Qualifikation der Eltern und deren soziale und Einkommenssituation nachgewiesenermaßen von großer Bedeutung. Andererseits verbessert eine gute Schul- und Berufsausbildung die Chancen für die volle Integration ins Erwerbs- und gesellschaftliche Leben. Deshalb ist die Chancengleichheit aller Kinder im Bildungszugang eine wesentliche Voraussetzung, um dauerhafte Armutssituationen zu vermeiden. Gut qualifizierte Menschen sind darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft.

3. Eine Chancengleichheit im Bildungsbereich ist aber in unserem Land nicht gegeben.
So ist z.B. der Anteil der Hochschulabsolventen aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien stetig gesunken. Sozial benachteiligte Familien können sich für ihre Kinder kaum einen Ganztagsbetreuungsplatz oder zusätzliche Kinderbetreuung leisten. Sie sind oft von den zumeist kostenpflichtigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten ausgeschlossen.

4. Die Stärkung der sozialen und pädagogischen Kompetenz der Eltern
ist im Kampf gegen die Kinderarmut und deren Folgen eine bedeutende Ressource, damit sich aus Einkommensarmut nicht zwangsläufig auch Defizite im Sozialverhalten, in der kulturellen Bildung oder im Gesundheitszustand u.a. der betroffenen Kinder entwickeln.

Als wichtige Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut zur Herstellung von Chancengleichheit insbesondere im Bereich Bildung fordert die Landesarmutskonferenz:

eine Kindergrundsicherung in Höhe des Existenzminimums,
eine bedarfsgerechte und nachhaltige Kinderförderung als Pflichtaufgabe des Landes und der Kommunen,
einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aller Kinder nach der Elternzeit,
Reduzierung der Elternbeiträge bzw. Übernahme der Kosten bei geringem Einkommen,
Maßnahmen zur Sicherung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Alleinerziehende durch familienfreundliche Arbeitszeiten und -bedingungen sowie durch existenzsichernde Einkommen,
flexible Öffnungszeiten und finanzielle Unterstützung von Kinderbetreuung in Randzeiten,
Einrichtung von Ganztagsschulen mit differenzierten pädagogischen Konzepten,
gemeinsames Lernen im Klassenverband bis zur 8. Klasse,
Lernmittelfreiheit in den Schulen,
spezielle Förderangebote für MigrantInnenkinder und für Kinder mit besonderem Förderbedarf,
Stärkung der Jugend- und Schulsozialarbeit, Ausbau insbesondere der Jugendsozialarbeit im ländlichen Raum
Kostenfreie Familienbildung und öffentliche Förderung ausreichender professioneller Beratungsangebote für Hilfen zur Erziehung,
Förderung öffentlicher und freier Träger bei Angeboten im außerschulischen Bildungsbereich für Kinder aus einkommensarmen Familien
Regelmäßige Sozialberichterstattung durch das Land.


*Die offizielle Anerkennung der Sozialhilfe- und ALG II – Regelsätze als Grenzwerte der Einkommensarmut seitens der Sozialwissenschaften und Wohlfahrtsverbände steht allerdings noch aus.)

 

 

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