Thesen
1. Kinder sind deshalb arm, weil ihre Eltern es sind.
Diese wiederum sind arm, weil sie arbeitslos sind, Alg II beziehen, oder
weil sie für ein Entgelt arbeiten (müssen), das nur ein Leben von der
Hand in den Mund zulässt. Mecklenburg Vorpommern hat unter allen
Bundesländern das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen und prozentual die
höchste Anzahl Hartz 4 - Empfänger. Die Kinderarmutsquote
beträgt seit dem Inkrafttreten der SGB II-Gesetzgebung in MV ca. 30% (von
ca. 21% in DBR bis ca. 37% in HST). Das Armutsrisiko ist am höchsten bei
Alleinerziehenden.*
2. Armut und Bildung stehen in einem engen Zusammenhang.
Einerseits ist für den Erwerb von Bildungs- und Berufsabschlüssen
die Qualifikation der Eltern und deren soziale und Einkommenssituation
nachgewiesenermaßen von großer Bedeutung. Andererseits verbessert
eine gute Schul- und Berufsausbildung die Chancen für die volle
Integration ins Erwerbs- und gesellschaftliche Leben. Deshalb ist die
Chancengleichheit aller Kinder im Bildungszugang eine wesentliche
Voraussetzung, um dauerhafte Armutssituationen zu vermeiden. Gut qualifizierte
Menschen sind darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor für die
Wirtschaft.
3. Eine Chancengleichheit im Bildungsbereich ist aber in unserem Land nicht
gegeben.
So ist z.B. der Anteil der Hochschulabsolventen aus einkommensschwachen und
bildungsfernen Familien stetig gesunken. Sozial benachteiligte Familien
können sich für ihre Kinder kaum einen Ganztagsbetreuungsplatz oder
zusätzliche Kinderbetreuung leisten. Sie sind oft von den zumeist
kostenpflichtigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten
ausgeschlossen.
4. Die Stärkung der sozialen und pädagogischen Kompetenz der
Eltern
ist im Kampf gegen die Kinderarmut und deren Folgen eine bedeutende
Ressource, damit sich aus Einkommensarmut nicht zwangsläufig auch Defizite
im Sozialverhalten, in der kulturellen Bildung oder im Gesundheitszustand u.a.
der betroffenen Kinder entwickeln.
Als wichtige Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut zur Herstellung
von Chancengleichheit insbesondere im Bereich Bildung fordert die
Landesarmutskonferenz:
eine Kindergrundsicherung in Höhe des Existenzminimums,
eine bedarfsgerechte und nachhaltige Kinderförderung als Pflichtaufgabe
des Landes und der Kommunen,
einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aller Kinder nach der Elternzeit,
Reduzierung der Elternbeiträge bzw. Übernahme der Kosten bei geringem
Einkommen,
Maßnahmen zur Sicherung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
insbesondere für Alleinerziehende durch familienfreundliche Arbeitszeiten
und -bedingungen sowie durch existenzsichernde Einkommen,
flexible Öffnungszeiten und finanzielle Unterstützung von
Kinderbetreuung in Randzeiten,
Einrichtung von Ganztagsschulen mit differenzierten pädagogischen Konzepten,
gemeinsames Lernen im Klassenverband bis zur 8. Klasse,
Lernmittelfreiheit in den Schulen,
spezielle Förderangebote für MigrantInnenkinder und für Kinder
mit besonderem Förderbedarf,
Stärkung der Jugend- und Schulsozialarbeit, Ausbau insbesondere der Jugendsozialarbeit im ländlichen Raum
Kostenfreie Familienbildung und öffentliche Förderung ausreichender
professioneller Beratungsangebote für Hilfen zur Erziehung,
Förderung öffentlicher und freier Träger bei Angeboten im
außerschulischen Bildungsbereich für Kinder aus einkommensarmen
Familien
Regelmäßige Sozialberichterstattung durch das Land.
*Die offizielle Anerkennung der Sozialhilfe- und ALG II – Regelsätze
als Grenzwerte der Einkommensarmut seitens der Sozialwissenschaften und
Wohlfahrtsverbände steht allerdings noch aus.)